Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Anwendungsbereich

1.
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle unsere Angebote, Lieferungen und Leistungen gegenüber Geschäftskunden (Kunden). Das gilt auch für alle künftigen Verträge mit dem Kunden, auch wenn auf die AGB nicht ausdrücklich Bezug genommen wird.

2.
Diese AGB geltend nur gegenüber Unternehmen im Sinne des § 14 BGB und juristischen Personen des öffentlichen Rechts.

3.
Abweichende Bestimmungen in Geschäftsbedingungen des Kunden kommen nur zur Anwendung, soweit wir deren Geltung ausdrücklich zugestimmt haben.

4.
Mündliche Vereinbarungen, die vor, bei oder nach Vertragsschluss getroffen werden, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.


II. Bestellungen, Vertragsabschluss

1.
Unsere Angebote stellen lediglich Aufforderungen zur Abgabe von Angeboten (Bestellungen) dar. Sie sind für uns freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht schriftlich und ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Sie beinhalten grundsätzlich keine Beschaffenheitsgarantie.

2.
Bestellungen von Seiten des Kunden begründen rechtsverbindliche Angebote. Der Kunde ist sieben Tage an sein Angebot gebunden. Ein wirksamer Vertrag kommt frühestens mit einer schriftlichen Auftragsbestätigung unsererseits zustande.


III. Fristen, Gefahrübergang

1.
Die unsererseits angegebenen Lieferzeiten und Lieferfristen sind unverbindlich, soweit keine ausdrückliche anderweitige Vereinbarung getroffen wurde. Im Fall eines verbindlichen Liefertermins tritt kein Verzug unsererseits ein, wenn wir die Verzögerung nicht zu vertreten haben, wie z. B. bei Ereignissen höherer Gewalt etc.

2.
Der Versand der von uns erstellten Gegenstände erfolgt auf Verlangen und Gefahr des Kunden.

3.
Die Gefahr eines (auch zufälligen) Untergangs der bestellten Gegenstände geht mit deren Übergabe an die Transportperson auf den Kunden über. Das gilt auch dann, wenn wir eigenes Transportpersonal einsetzen.


IV. Urheber- und Nutzungsrechte

1.
Sämtliche von uns erstellten Entwürfe, Zeichnungen, Druckvorlagen, Konzepte, Ideen etc. sind urheberrechtlich geschützt und zwar selbst dann, wenn diese nicht die Voraussetzungen des § 2 Abs. 2 UrhG erfüllen. Die von uns erstellten Arbeiten dürfen ohne unsere ausdrückliche Zustimmung weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden; jede teilweise oder vollständige Nachahmung ist unzulässig.

2.
Arbeiten, die wir im Rahmen von Präsentationen oder als Entwürfe vorstellen, sind vertraulich zu behandeln. Sie dürfen nicht anderweitig genutzt werden.

3.
Wir übertragen dem Kunden die für den jeweiligen Zweck des Vertrages erforderlichen Nutzungsrechte an unserer Leistungen. Soweit nichts anderes vereinbart wird, übertragen wir grundsätzlich ein einfaches Nutzungsrecht beschränkt auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Wir sind nicht verpflichtet, Daten, Dateien oder Datenträger zu übergeben.

4.
Die Übertragung von Nutzungsrechten durch den Kunden an Dritte ist nur mit unserer schriftlichen Zustimmung zulässig.

5.
Sämtliche Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.

6.
Wir dürfen die von uns entwickelten Gegenstände ganz oder teilweise veröffentlichen, diese bei Dritten einsetzen und zum Zwecke der Eigenwerbung zu nutzen.


V. Preise, Vergütung

1.
Unsere Preise verstehen sich als Nettopreise, zu denen die jeweils gesetzlich geltende Umsatzsteuer hinzuzurechnen ist.

2.
Verpackungs- und Versandkosten trägt grundsätzlich der Kunde. Diese stellen wir gesondert in Rechnung.

3.
Unsere Zahlungsansprüche sind mit Rechnungsstellung sofort ohne jeden Abzug fällig. Kommt der Kunde mit der Erfüllung von Verbindlichkeiten in Verzug, sind wir berechtigt, ohne weitere Mahnung Verzugszinsen in Höhe von 10%-Zinspunkten über dem Basiszinssatz geltend zu machen. Das Recht, einen darüber hinaus gehenden Schaden geltend zu machen, bleibt davon unberührt.

4.
Wir sind berechtigt, dem Kunden Teilleistungen in Rechnung zu stellen. Die Teilleistungen müssen nicht in einer für den Kunden nutzbaren Form vorliegen und können auch als reine Arbeitsgrundlage auf unserer Seite verfügbar sein. Ferner sind wir berechtigt, für Fremdleistungen Vorschüsse gegenüber dem Kunden geltend zu machen.

5.
Gebühren und Abgaben, die gegenüber Verwertungsgesellschaften oder der Künstlersozialkasse fällig werden, trägt der Kunde.


VI. Gewährleistung

1.
Für Mängel unserer Leistungen haften wir auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen, soweit sich aus den nachstehenden Regelungen nicht etwas anderes ergibt.

2.
Sollten Mängel gegeben sein, hat der Kunde diese uns gegenüber unverzüglich schriftlich zu rügen. Geschieht dies nicht, ist die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen.

3.
Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit der von uns erarbeiteten und durchgeführten Maßnahmen trägt der Kunde. Das gilt insbesondere für den Fall, dass die Aktionen und Maßnahmen gegen Vorschriften des Wettbewerbsrechts, des Urheberrechts oder sonstiger Gesetze mit werblichem Charakter verstoßen. Wir sind nur dann verpflichtet, auf rechtliche Risiken hinzuweisen, sofern uns diese bei unserer Tätigkeit bekannt werden. Der Kunde stellt uns von Ansprüchen Dritter frei, wenn wir auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden gehandelt haben, obwohl wir dem Kunden Bedenken im Hinblick auf die Zulässigkeit der Maßnahmen mitgeteilt haben. Halten wir im Hinblick auf eine durchzuführende Maßnahme eine wettbewerbsrechtliche Prüfung durch eine besonders sachkundige Person oder Institution für erforderlich, so trägt nach Absprache mit uns die Kosten hierfür der Kunde.

4.
Für die in den Werbemaßnahmen enthaltenen Sachaussagen über Produkte oder Leistungen des Kunden übernehmen wir keine Verantwortung. Wir stehen auch nicht für die patent-, urheber- und markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der im Rahmen des Auftrages gelieferten Ideen, Anregungen, Vorschläge, Konzeptionen und Entwürfe ein.

5.
Schadensersatz kann der Kunde nur nach Maßgabe der Regelung in Ziffer VII. verlangen.


VII. Haftung

1.
Wir haften für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit uneingeschränkt. Bei einer leicht fahrlässigen Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten) ist unsere Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, typischen Schaden begrenzt. Kardinalpflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Besteller regelmäßig vertrauen darf. Im Falle der fahrlässigen bzw. leicht fährlässigen Verletzung von Pflichten, die keine Kardinalpflichten sind, übernehmen wir keine Haftung. Hiervon unberührt bleibt unsere Haftung für Körperschäden, die Haftung im Falle des arglistigen Verschweigens von Mängeln oder im Falle der Übernahme einer Garantie sowie die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Änderungen der Beweislast zu Lasten des Bestellers sind mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

2.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch für die Haftung unserer Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen sowie für die persönliche Haftung von Organen, Angestellten, sonstigen Vertretern und Dritten, derer wir uns zwecks Durchführung des Vertrages bedienen und die unseren Weisungen unterliegen.


IX. Eigentumsvorbehalt

Alle von uns gelieferten Gegenstände bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden unser Eigentum. Das gilt auch, wenn der Kunde Zahlungen auf konkret bezeichnete Forderungen leistet.


X. Unberechtigte Kündigung/Beendigung des Vertrages, unbestimmte Laufzeit

1.
Wenn der Kunde die Erfüllung des Vertrages oder die Annahme der vertraglichen Leistungen endgültig verweigert oder den Vertrag ändert oder kündigt, ohne dass berechtigte Gründe bestehen, sind wir berechtigt, entweder die vereinbarte Vergütung zu verlangen; wir müssen uns jedoch dasjenige anrechnen lassen, was wir infolge der Beendigung an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung der Arbeitskraft böswillig unterlassen haben; oder auf einer Erfüllung des Vertrages zu bestehen oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung in Höhe von 25% der vereinbarten Vergütung für die durch die Bearbeitung des Auftrages entstandenen Kosten und für den entgangenen Gewinn zu fordern; dem Kunden bleibt vorbehalten, den Nachweis zu erbringen, dass uns überhaupt kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

2.
Die Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt uns vorbehalten, wenn wir ihn nachweisen können.

3.
Wenn der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen ist, kann jede Partei den Vertrag mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende kündigen. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt davon unberührt.


XI. Abtretung, Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht

1.
Der Kunde ist nicht berechtigt, Ansprüche aus diesem Vertrag, die uns gegenüber bestehen, ohne unsere Zustimmung an Dritte abzutreten.

2.
Eine Aufrechnung oder die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten durch den Kunden ist nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zulässig.


XII. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Anwendbares Recht

1.
Erfüllungsort für alle sich aus dem Vertrag ergebenden Verpflichtungen ist unser Sitz.

2.
Für den Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland und Ausschluss des UN-Kaufrechts.

3.
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Hamburg. Wahlweise sind wir berechtigt, den Kunden auch an seiner Niederlassung zu verklagen.


Stand: August 2023